Personalrat

am Universitätsklinikum Essen

Wir stellen uns vor

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Personalrates.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Der Personalrat vertritt die Interessen der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten des Universitätsklinikums. Der Personalrat achtet darauf, dass jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft politischen und gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Er sorgt für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Tarifvertrag, Arbeitszeitgesetz).

Er tut dies auf Grundlage des Landespersonalvertretungsrechts Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz, das sie unter „Wissenswertes“ finden, beschreibt die Aufgaben und Pflichten des Personalrates. Es zeigt aber auch indirekt auf, wo dem Personalrat die Hände gebunden sind.

Der Personalrat ist unter anderem bei folgenden Maßnahmen zu beteiligen:
Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Eingruppierungen, Anträge auf Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub, Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten, Dienstplänen, Überstunden, Gestaltung der Arbeitsplätze, Kündigungen, Stellenausschreibungen.

Oftmals wenden sich Beschäftigte erst an uns, wenn die Fragen, Probleme und Schwierigkeiten schon sehr groß sind. Wir sind auch bei „kleinen“ Dingen für Sie da und nehmen Anregungen immer gerne auf.

Für Fragen der wissenschaftlichen Beschäftigten, steht Ihnen der wissenschaftliche Personalrat zur Seite.
Hier gelangen Sie zu der Seite des wissenschaftlichen Personalrats:

Über uns

Lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben.

Aktuelles

Werfen Sie einen Blick auf unsere neuesten Veröffentlichungen.

Wissenswertes

Hier finden Sie nützliche Informationen und Downloads.