Die Arbeitsgruppe Arbeitsschutz des Personalrates am Uniklinikum Essen

Die AG- Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützt Sie bei den Themen arbeitsbedingte Unfallverhütung und Gesundheitsgefahren.
Wir setzen uns für die menschengerechte Gestaltung Ihrer Arbeit ein.

Sylvia Seidel

Arbeitsschutzgesetze

Arbeitsschutzgesetze werden, wie der Name schon sagt, vom Gesetzgeber festgelegt. Ihr Leben und Ihre Gesundheit sollen vor Gefahren geschützt sein, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen. Dafür gibt es den Arbeitsschutz.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im Betrieb ist Ihr Arbeitgeber. Er muss u.a. Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

Er muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Dazu verpflichten die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, und Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.

Kontakt

Sekretariat des Personalrates
Tel.: 0201 723 3410